Angaben zum Managementansatz

  • GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
  • GRI 103-2 Managementansatz und Bestandteile
  • GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes

Wir verstehen Produktverantwortung mit den zentralen Bestandteilen Datenschutz und Medienrecht nicht nur als gesetzliche Anforderung, sondern auch als wichtigen Wettbewerbsfaktor, der insbesondere das Vertrauen in die Produkte, Angebote und Marken der ProSiebenSat.1 Group und somit auch den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns nachhaltig beeinflusst. Die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen werden dabei durch das Compliance-Management-System (CMS) abgedeckt.

Für Informationen zu Compliance-Schulungen verweisen wir auf das Kapitel Anti-Korruption und Kartellrecht.

Die ProSiebenSat.1 Group hat Prozesse und Maßnahmen implementiert, um personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen. Ziel ist, die Datenschutzkonformität auf Basis eines risikoorientierten Datenschutzmanagementsystems sicherzustellen und personenbezogene und andere sensible Daten vor Verlust, Zerstörung, unautorisiertem Zugriff oder unautorisierter Verwendung, Bearbeitung oder Offenlegung zu schützen.

DATENSCHUTZPROZESSE DER PROSIEBENSAT.1 GROUP

Datenschutz-Compliance

Durchführung einer initialen Risikoanalyse inkl. Compliance-Prüfung im Rahmen der Einführung/Änderung automatisierter Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (Art. 5, 6 DSGVO).

Auftragsverarbeitung

Prozess zur Erstellung von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zur Erfüllung der Vorgaben gem. Art. 26, 28 DSGVO.

Auskünfte an Behörden

Prozess zur Weitergabe personenbezogener Daten an Behörden.

Informationspflichten und Betroffenenrechte

Information und Bearbeitung von Betroffenenanfragen.

  • Transparente Information (Art. 12 ff. DSGVO)
  • Auskunftsrechte (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrechte (Art. 21 DSGVO)

Data Breach Notification

Prozess zur Meldung von Datenschutzvorfällen (= unrechtmäßige Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten durch Dritte) gem. Art. 33, 34 DSGVO.

Informationssicherheit

Die ausreichende Sicherheit von Geschäftsprozessen, IT, Infrastrukturen und kritischen Informationen ist ein strategischer Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortbestand von ProSiebenSat.1. Die strategischen Ziele von Datenschutz- und Informationssicherheit umfassen die Maximierung der Geschäftskontinuität und Minimierung von Geschäftsschäden, die Einhaltung von Gesetzen und regulatorischen Vorgaben (Compliance), die Vorbeugung und Minimierung der Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen, die Vorsorge zur berechtigten Nutzung von Systemen und Informationen sowie die Vermeidung von Schäden und unberechtigter Verarbeitung. Die Information Security Policy definiert unsere grundlegenden Leitsätze zum Umgang mit Informationen der ProSiebenSat.1 Group. Die Erfüllung rechtlicher Anforderungen und Regelungen gemeinsam mit der Einhaltung des internen Sicherheitsregelwerkes sind fundamentale Bausteine der ProSiebenSat.1 Group. Dabei stellen Datenschutz und die Sicherung von Unternehmenswerten in Form von Informationen zwei der wichtigsten Faktoren für die Compliance-Ziele der ProSiebenSat.1 Group dar.

Die medienrechtlichen Bestimmungen des CMS befassen sich vor allem mit journalistischer Unabhängigkeit, den Grundsätzen zur Trennung von Werbung und Programm, den Anforderungen an Produktplatzierungen und Jugendschutz sowie der Verhinderung von Schleichwerbung bzw. Ausstrahlung gesetzlich verbotener Werbung. Daneben sind einzelne Themen auch Bestandteil des Verhaltenskodex („Code of Conduct“).

  • Die ProSiebenSat.1 Group verpflichtet sich zur Abgrenzung zwischen redaktioneller Berichterstattung und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. In entsprechenden Compliance-Veranstaltungen werden die Verantwortlichen wie zum Beispiel TV-Redakteure zu den Verbotstatbeständen und Rechtsfolgen bei Verstößen geschult. In begründeten Einzelfällen, die den Verdacht des Einsatzes von Schleichwerbung nahelegen, kann ein Ad-hoc-Kontrollgremium tätig werden. Der Konzern ist zudem verpflichtet, den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages sowie den „Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen und Hörfunk“ zu folgen. Insbesondere hat jeder Mitarbeiter darauf zu achten, dass das Verbot der Programmbeeinflussung, das Schleichwerbeverbot sowie die Kennzeichnungsverpflichtungen eingehalten werden. Zudem gilt es zu verhindern, dass Inhalt und Programmplatz einer gesponserten Sendung vom Sponsor in der Weise beeinflusst werden, dass die Verantwortung und die redaktionelle Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt werden.
Werberichtlinien

Die ProSiebenSat.1-Werberichtlinien zur Trennung von Werbung und Programm enthalten auch konkrete Erläuterungen zu Platzierungsverboten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Sie bieten den Mitarbeitern verbindliche Vorgaben im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses. Für die deutschen Sender dienen die Richtlinien dem Erhalt der journalistischen Glaubwürdigkeit und sichern inhaltlich die Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter als oberste programmliche Leitlinie ab. Für die TV-Sender in Österreich und der Schweiz gelten die dortigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen.

  • Zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit sowie grundlegender publizistischer Bestimmungen hat der Konzern Leitlinien formuliert, denen alle Programmschaffenden des Unternehmens in Deutschland verpflichtet sind. Die „Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit“ konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserates. Für die ProSiebenSat.1 Group arbeitende Journalisten und Redakteure haben gemäß den internen Leitlinien die Verhaltensgrundsätze für Journalisten der Internationalen Journalistenvereinigung („Principles on the Conduct of Journalists“) zu befolgen. Sie sind demnach in der Gestaltung ihrer Beiträge grundsätzlich frei und berichten unabhängig von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Interessensgruppen. Als Medienunternehmen ist politische Unabhängigkeit für uns von größter Bedeutung. Geld- und Sachspenden an politische Parteien sind daher nicht zulässig, sofern die Spende nicht zuvor vom Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE genehmigt wurde. Generell geben die Leitlinien vor, dass redaktionelle Beiträge nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche bzw. wirtschaftliche Interessen der Mitarbeiter beeinflusst werden dürfen. Public-Value-Highlights, Medienspezifische Angaben
  • Die Jugendschutzbeauftragten der ProSiebenSat.1 Group haben den Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Konzern verantworteten Inhalte im TV und Internet altersgerecht angeboten werden. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, die für ihre Altersgruppe ungeeignet sind. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setzt dafür klare Vorgaben. Die Jugendschutzbeauftragten des Konzerns sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei und dafür verantwortlich, dass für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte im Rundfunk ausschließlich zu den gesetzlich vorgegebenen Sendezeiten ausgestrahlt werden. Zugleich sollen sie bei Internet-Angeboten des Konzerns technische Schutzmöglichkeiten (zum Beispiel PIN-Verfahren) für die Verbreitung potenziell entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte gewährleisten. Die Jugendschutzbeauftragten werden dazu frühzeitig in die Produktion und den Einkauf von Programmen eingebunden. Sie beurteilen bereits im Vorfeld Drehbücher, begleiten Produktionen und erstellen Gutachten. Im Unternehmen nehmen sie eine beratende Funktion wahr; im Außenverhältnis stehen sie Zuschauern und Nutzern als Ansprechpartner zum Beispiel bei Beschwerden zur Verfügung. Unabhängig von der Arbeit der Jugendschutzbeauftragten erhalten TV- und Online-Redakteure regelmäßig Schulungen zu den Jugendschutzbestimmungen. Neben Mitarbeiterschulungen und der Bereitstellung von internen Richtlinien engagieren wir uns über verschiedene Organisationen für Jugendschutz, zum Beispiel Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM).

Jugendschutzprozesse der ProSiebenSat.1 Group

Jugendschutzprozesse der ProSiebenSat.1 Group (Grafik)

Politische Einflussnahme

  • GRI 415-1 Parteispenden

Im Jahr 2019 hat der ProSiebenSat.1-Konzern wie im Vorjahr keine Geld- oder Sachspenden an politische Parteien getätigt.

Kundengesundheit und -sicherheit

  • GRI 416-2 Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit

Wir haben für 2019 insgesamt elf Verstöße (Vorjahr: 17) gegen Programmgrundsätze und journalistische Sorgfaltspflichten sowie jugendschutzrechtliche Bestimmungen und Persönlichkeitsrechte erfasst. Bußgelder oder Geldstrafen wurden im Berichtszeitraum nicht verhängt.

ProSiebenSat.1 berichtet über öffentlich bestätigte Verstöße im Zusammenhang mit medienrechtlichen Bestimmungen. Weitere Angaben (z.B. zu Schadensersatzzahlungen oder Abmahnungen) werden nicht gemacht.

Marketing und Kennzeichnung

  • GRI 417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung
  • GRI 417-3 Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation

Im Jahr 2019 haben wir fünf Verstöße (Vorjahr: 0) gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf die Informationen über die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen ermittelt. Bußgelder oder Geldstrafen wurden im Berichtszeitraum nicht verhängt.

ProSiebenSat.1 berichtet über öffentlich bestätigte Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf die Informationen über die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Weitere Angaben (z.B. zu Schadensersatzzahlungen oder Abmahnungen) werden nicht gemacht.

Zudem haben wir im Jahr 2019 insgesamt 21 Fälle (Vorjahr: 27) von Lauterkeits-, AGB- und Werbeverstößen bei der Bewerbung eigener Produkte ermittelt. Bußgelder oder Geldstrafen wurden im Berichtszeitraum nicht verhängt.

An dieser Stelle berichten wir über öffentlich bestätigte Verstöße über gesetzliche Vorschriften, machen aber keine Angaben über Verstöße gegen freiwillige Vorgaben.

Schutz der Kundendaten

  • GRI 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten

Im Jahr 2019 gab es acht Fälle (Vorjahr: sieben) begründeter Beschwerden in Bezug auf die Verletzung der Privatsphäre von Kunden bei den Gesellschaften der ProSiebenSat.1 Group in Deutschland. Ferner gab es zwölf gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) meldepflichtige Fälle (Vorjahr: sieben) von Datenlecks sowie Datenklau oder -verlust. Bußgelder oder Geldstrafen wegen Datenschutzverstößen wurden im Berichtszeitraum nicht verhängt.

Aufgrund der geringen Fallzahl verzichten wir auf einen Ausweis nach Beschwerdeführer.

Sozioökonomische Compliance

  • GRI 419-1 Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich

Im Jahr 2019 hat ProSiebenSat.1 insgesamt elf Verstöße (Vorjahr: fünf) mit Schadenersatzzahlungen in Höhe von rund 5.000 Euro wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen ermittelt. Bußgelder oder Geldstrafen wurden im Berichtszeitraum nicht verhängt.

Im Bereich sozioökonomischen Compliance berichten wir über finanzielle Sanktionen, machen aber keine Angaben zu nichtfinanziellen Strafen.